Kleinprojektefonds im Interreg VI-Programm Deutschland-Nederland

Im Rahmen der Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit sind Bürger- und Kleinprojekte wichtige und erfolgreiche Instrumente mit hohem europäischen Mehrwert, um grenzbedingte und grenzübergreifende Hindernisse zu beseitigen, Kontakte zwischen den Menschen vor Ort zu fördern und die Grenzregionen und ihre Bürger einander näherzubringen.
Diese Projekte können innerhalb des sogenannten „Kleinprojektefonds“ durchgeführt werden. Ein Kleinprojektefonds kann in diversen Bereichen entwickelt werden. Im Interreg VI-Programm Deutschland-Nederland gibt es momentan einen Kleinprojektefonds mit den Schwerpunktbereichen Bildung, Governance, Gesundheit und People-to-People.
Die Europäische Union unterstützt Kooperationsprojekte zwischen Nachbarländern. Speziell für Projekte, bei denen die Kooperation im deutsch-niederländischen Grenzraum im Mittelpunkt steht, wurde das Interreg VI-Programm Deutschland-Nederland kreiert. Um das Antragsprozedere für Interreg-Mittel zugänglicher zu gestalten, haben die deutsch-niederländischen Euregios in Abstimmung miteinander und mit den Interreg-Programmpartnern den sogenannten „Kleinprojektefonds“ (KPF) entwickelt. Dieser wurde speziell für Initiativen bis max. 25.000 € Förderung konstruiert. Für kleinere Aktivitäten mit einer kurzen Laufzeit, die für eine Pauschale in Höhe von 750 € in Betracht kommen, gibt es ein vereinfachtes Verfahren.
Der Kleinprojektefonds unterstützt Projekte die den Fokus auf folgende Themenbereiche gelegt haben:
Bildung
z.B. Schüleraustausche, Zusammenarbeit Schulen/Hochschulen, Austausche Lehrkräfte/Professoren, Sprachförderung, Praktika
Governance
Förderung der Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen und Behörden
Gesundheit
Austausch und Vernetzung z.B. von Gesundheitsdiensten, Prävention, Pflege – aber auch Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung
People-to-people
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen. Daraus ergeben sich umfangreiche Projektmöglichkeiten, z.B. in den Bereichen Kultur, Sport, Geschichte und Tourismus
Möchten Sie auch grenzüberschreitend zusammenarbeiten? Dann stellen Sie gerne einen Antrag. Im Folgenden erfahren Sie, wer dafür in Frage kommt und wie Sie einen Antrag einreichen können.
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Die MitarbeiterInnen der Projektbüros besprechen gerne mit Ihnen die diversen Fördermöglichkeiten und helfen darüber hinaus bei der Ausarbeitung Ihres Vorhabens und bei der Suche nach geeigneten Partnern.
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euregio rhein-maas-nord
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Antworten auf all Ihre Fragen

  • Wer kann einen Antrag stellen?

    Projektanträge können jederzeit von Kommunen, Gemeindeverbänden, Vereinen, Unternehmen und anderen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürlichen Personen gestellt werden, die für die Initiierung oder die Initiierung und Umsetzung eines Projekts verantwortlich sind. Gefördert werden ausschließlich Projekte, bei denen deutsche und niederländische Partner zusammenarbeiten.

  • Was ist neu?

    Ein vereinfachtes Antragsverfahren ermöglicht die Beteiligung aller Vereine, Organisationen und Gruppen.

    Ebenso wird das Abwicklungsverfahren einfacher, da im Kleinprojektefonds mit Pauschalen gearbeitet wird. Somit entfällt die oft aufwendige Nachweispflicht in Form von Rechnungen oder Kontoauszügen. Veranstaltungen, die in der Regel nur einen Tag dauern, können künftig mit einer Pauschale von 750 € unterstützt werden.

    Für andere Initiativen oder Projekte im KPF ist weiterhin eine Förderung mit maximal 25.000 € möglich.

  • Wie stelle ich einen Antrag?

    Zunächst sollten Sie in Erfahrung bringen, welche Projektart für Sie in Frage kommt. Gewählt werden kann zwischen Mini-Projekten (pauschalierte Förderung von 750 €) und kleinen Projekten (max. Förderung von 25.000 €). Orientierungshilfen, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen könnten, finden Sie oben. Die Antragstellung wird über das elektronische Portal kpf.deutschland-nederland.eu durchgeführt.

  • Inwiefern wurde das Verfahren vereinfacht?

    Ein vereinfachter Antragsprozess ermöglicht allen Vereinen, Organisationen und Gruppen die Teilnahme.

    Auch die Abwicklung ist einfacher, da der Kleinprojektefonds Pauschalsätze nutzt. Dadurch entfällt die oft aufwendige Nachweispflicht in Form von Rechnungen oder Kontoauszügen. Veranstaltungen, die in der Regel nur einen Tag dauern, können künftig mit einer Pauschale von 750 € gefördert werden.

    Für andere Initiativen oder Projekte im KPF ist weiterhin eine Förderung von maximal 25.000 € möglich.

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