Finanzierung & Förderung

Über grenzüberschreitende Förderung

Die Europäische Kommission engagiert sich aktiv für die Förderung der Zusammenarbeit und Entwicklung in den Grenzregionen Europas. Ein zentrales Instrument in diesem Zusammenhang ist das von der Europäischen Union finanzierte Interreg-Programm. Ziel von Interreg ist es, nationale Unterschiede zu verringern, den Austausch zwischen benachbarten Gebieten zu stärken und gemeinsame Herausforderungen anzugehen.

Förderanträge

Kommunen, Gemeindeverbände, Vereine und andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können eine Förderung aus dem Interreg-Programm Deutschland-Nederland beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch natürliche Personen, die ein Unternehmen leiten, antragsberechtigt.

Grundsätzlich gibt es einige wesentliche Kriterien, die berücksichtigt werden müssen, um eine Förderung zu erhalten:

Grenzüberschreitender Charakter
Das wichtigste Kriterium für die Bewilligung eines Förderantrags ist, dass die Initiative einen eindeutig grenzüberschreitenden Charakter aufweist.
Das bedeutet, dass das Projekt gemeinsam von Partnern auf beiden Seiten der Grenze, also mindestens einem Projektpartner aus Deutschland und den Niederlanden, entwickelt und durchgeführt wird. Die personellen und finanziellen Ressourcen müssen ebenfalls von deutschen und niederländischen Partnern bereitgestellt werden. Projekte müssen in erster Linie dem Programmgebiet und seiner Bevölkerung zugutekommen.
Der grenzüberschreitende Charakter muss insbesondere dadurch nachgewiesen werden, dass die Projektpartner beider Länder auf folgende Weise zusammenarbeiten: gemeinsame Vorbereitung, gemeinsame Durchführung, gemeinsame Finanzierung des Projekts und personelle Zusammenarbeit.
Lead Partner
Für jedes Projekt ist ein federführender Lead Partner zu benennen, der für sich und seine Partner einen gemeinsamen Förderantrag stellt.
Welches regionale Programmmanagement für die Betreuung zuständig ist, hängt vom Sitz des Lead Partners ab.
Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeit des Projekts muss schlüssig nachgewiesen werden.
Insbesondere ist darzulegen, wie das Projektziel mit der vorgeschlagenen Maßnahme erreicht und / oder durch autarke / finanzierende Folgemaßnahmen fortgeführt werden kann.
Beitrag zu den Programmzielen
In der Förderperiode 2021-2027 legt die Europäische Kommission den Fokus mehr denn je auf die Programmergebnisse und die logische Verknüpfung der Ziele und Ergebnisse der einzelnen Projekte mit denen des Programms. Ihr Projekt muss daher in eine der vier Prioritäten passen und zu den Programmzielen beitragen.
Im Rahmen der Kohäsionspolitik 2021–2027 wurden im deutsch-niederländischen Interreg VI-Programm vier Prioritäten (Bereiche mit thematischen Zielen) identifiziert, um Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, soziale Inklusion und bessere Zusammenarbeit in der Grenzregion zu fördern:
Eine innovativeres Grenzgebiet
Ein grüneres Grenzgebiet
Zusammen an einem verbundenen Grenzgebiet arbeiten
Ein bürgernäheres Europa im Grenzgebiet
Diese Schwerpunkte basieren auf den nationalen und regionalen Strategien der 15 Programmpartner und sollen eine möglichst erfolgreiche Entwicklung des Programmgebiets ermöglichen. Jedem Projekt wird eine einzelne Priorität zugewiesen. Diese Zuordnung erfolgt zu der Priorität, deren thematische Zielsetzung den Projektinhalten am ehesten entspricht.

Dokumente

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