Termine & Fristen

Sie können jederzeit einen Projektantrag für das Interreg-Programm Deutschland-Nederland stellen, da dieses Programm nicht mit „Calls“ arbeitet. Allerdings gibt es verschiedene Beurteilungsrunden, die einem festen Zeitplan folgen (siehe Übersicht unten).

Nachdem der vollständig ausgefüllte Antrag offiziell über InterDB beim Programm eingereicht wurde, wird dieser zunächst inhaltlich und finanziell geprüft und besprochen.

Nach diesem Überprüfungsprozess wird das Projekt dem programmweiten (für die Prioritäten 1 und 2) oder regionalen Lenkungsausschuss (für die Prioritäten 3 und 4) vorgelegt.

In den Lenkungsausschüssen sind die regional zuständigen Partner (Ministerien, Länder etc.) vertreten und entscheiden gemeinsam über die eingereichten Projekte. Da es sich bei der Förderung größtenteils um öffentliche Gelder – also Steuergelder – handelt, werden die beantragten Interreg-Projekte intensiv begutachtet und geprüft. Das bedeutet, dass der Weg von der Projektidee bis zum genehmigten Antrag einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Die Entscheidungen über Subprojekte können in Umlaufverfahren und in Sitzungen des Lenkungsausschusses getroffen werden. Für 2024 und 2025 wurden hierfür bestimmte Termine festgelegt. 

Alle Angaben ohne Gewähr.

Dokumente

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