Termine & Fristen

Welche Fristen gibt es? Wann kann ich einen Antrag einreichen?

Sie können zu jeder Zeit einen Projektantrag beim Interreg-Programm Deutschland-Nederland stellen, da in diesem Programm nicht mit „Calls“ gearbeitet wird. Es gibt jedoch verschiedene Antragsrunden, die einem festen Zeitplan folgen (s. nachfolgende Übersicht).

Zum Verfahren:

Nachdem der vollständig ausgefüllte Antrag über InterDB offiziell beim Programm eingereicht wurde, wird er zunächst inhaltlich und finanziell geprüft und besprochen. Erst nach diesem Prüfprozess wird das Projekt dem programmweiten (für Priorität 1 und 2) oder regionalen Lenkungsausschuss (für Priorität 3 und 4) zur Abstimmung vorgelegt. In den Lenkungsausschüssen sitzen jeweils die regional zuständigen Partner (Ministerien, Provinzen usw.) und entscheiden gemeinsam über Projekte. Da es sich bei den Fördermitteln zum größten Teil um öffentliche Gelder – also Steuergelder – handelt, werden die beantragten Interreg-Projekte sehr intensiv betreut und geprüft. Das bedeutet, dass der Weg von einer Projektidee zum genehmigten Antrag mehrere Monate dauern kann.

Sprechen Sie vor Antragstellung mit Ihrem regionalen Programmmanagement (RPM): dort werden Sie über die Prozedur und den Zeitrahmen von der Antragstellung bis zur Bewilligung informiert, sowie über die benötigten Unterlagen und über die Verfügbarkeit von Mitteln.

Übersicht Termine & Fristen (Stand: 23.10.2023)

Alle Angaben ohne Gewähr.