Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können einen Antrag auf Förderung durch das Interreg-Programm Deutschland-Nederland stellen. Unter bestimmten Bedingungen sind auch natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben, antragsberechtigt. Dabei sind einige zentrale Kriterien zu beachten:
Das wichtigste Kriterium für die Genehmigung eines Förderantrags ist, dass die Initiative einen deutlichen grenzübergreifenden Charakter hat. Das bedeutet, dass das Projekt gemeinsam von Partnern auf beiden Seiten der Grenze entwickelt und ausgeführt wird. Bei Projekten, die unter Priorität 1 und 2 fallen, ist es wünschenswert, Partner aus dem gesamten Programmgebiet einzubeziehen, wohingegen Projekte in Priorität 3 und 4 regional orientiert sein können. Auch die Ausstattung mit Personal und Finanzmitteln muss von deutschen und niederländischen Partnern bereitgestellt werden. Projekte sollen mit Partnern zusammengestellt werden, die innerhalb des Programmgebiets ansässig sind.
Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Projektgenehmigung auf der Nachhaltigkeit des beantragten Projektes. Außerdem darf die Initiative nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht oder die nationale Gesetzgebung verstoßen.
Für jedes Projekt muss ein federführender Partner (Lead Partner) benannt werden, der für sich und seine Partner einen gemeinsamen Förderantrag stellt. Zur Beratung und Unterstützung der Antragsteller, wurden vier regionale Programmmanagements bei den Euregios in der deutsch-niederländischen Grenzregion eingerichtet. Sie sind vor Projektstart bei der Ausarbeitung der Projekte, bei der Vermittlung von Partnern beiderseits der Grenze sowie bei der Beschaffung von Kofinanzierung behilflich. Es hängt vom Sitz des Lead Partners ab, welches regionale Programmmanagement für die Betreuung zuständig ist.
In der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Europäische Kommission mehr als zuvor die Programmergebnisse und die logische Verknüpfung der Ziele und Ergebnisse der einzelnen Projekte mit denen des Programms im Vordergrund. Ihr Projekt muss also zu einer der vier Prioritäten passen und zu den Programmzielsetzungen beitragen.
Im Rahmen der Kohäsionspolitik 2021-2027 wurden zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums, der Beschäftigung, sozialer Integration und besserer Zusammenarbeit in der Grenzregion im Interreg VI-Programm Deutschland-Nederland vier Prioritäten (Bereiche mit thematischen Zielsetzungen) festgelegt:
Diese Prioritäten orientieren sich an den nationalen und regionalen Strategien der 15 Programmpartner und sollen eine möglichst erfolgreiche Entwicklung des Programmgebiets ermöglichen. Jedes Projekt wird einer einzigen Priorität zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt in jene
Priorität, deren thematische Zielsetzungen dem Projektinhalt am ehesten entsprechen.
Weitere Informationen zu den Förderkriterien und zur Antragsstellung erhalten Sie beim regionalen Programmmanagement in Ihrer Nähe. Nehmen Sie dazu Kontakt mit dem entsprechenden Ansprechpartner auf.
Alle Termine und Fristen zur Antragseinreichung finden Sie hier.
Die Rahmenrichtlinie zum Interreg-Programm, in der sämtliche Förderbestimmungen aufgenommen sind, steht außerdem hier zum Download bereit.