Die Bewilligende Stelle erteilt den
Projektträgern im Interreg VI-Programm Deutschland-Nederland auf Grundlage der
Entscheidung des jeweiligen Lenkungsausschusses eine Bewilligung. Damit erhält
der Projektträger aus einer Hand eine Bewilligung über eine Finanzierung aus
unterschiedlichen Quellen, was die Abwicklung der Finanzierung erleichtert.
Zudem wird durch die Begründung eines Rechtsverhältnisses auch eine
Klagemöglichkeit eröffnet. Darüber hinaus nimmt die Bewilligende Stelle als
Berater an den Sitzungen der Gremien zur programmweiten und regionalen
Abstimmung der Projekte teil, um zu beurteilen, ob die Bedingungen für den
Erlass einer Bewilligung erfüllt sind.
1.317.985,60 €
1.1.2023 - 31.12.2029
Technische Hilfe
Bezirksregierung Münster
Finanzierer | Betrag |
---|---|
Bezirksregierung Münster | 0,00 € |
EFRE / EFRO | 725.140,44 € |
MB Niedersachsen | 100.436,54 € |
Ministerie van Economische Zaken en Klimaat | 222.415,55 € |
MWIKE NRW | 238.629,72 € |
Programmmittel / Programmamiddelen | 31.363,35 € |