Im Rahmen
der Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit sind Bürger- und
Kleinprojekte wichtige und erfolgreiche Instrumente mit hohem europäischen
Mehrwert, um grenzbedingte und grenzübergreifende Hindernisse zu beseitigen,
Kontakte zwischen den Menschen vor Ort zu fördern und die Grenzregionen und
ihre Bürger einander näherzubringen. Diese Projekte können innerhalb des
sogenannten „Kleinprojektefonds“ durchgeführt werden. Ein Kleinprojektefonds
kann in diversen Bereichen entwickelt werden. Im Interreg VI-Programm
Deutschland-Nederland gibt es momentan einen Kleinprojektefonds mit den
Schwerpunktbereichen Bildung, Governance, Gesundheit und People-to-People.
Kleinprojektefonds im Interreg VI-Programm Deutschland-Nederland
Die Europäische Union unterstützt Kooperationsprojekte zwischen Nachbarländern.
Speziell für Projekte, bei denen die Kooperation im
deutsch-niederländischen Grenzraum im Mittelpunkt steht, wurde das Interreg
VI-Programm Deutschland-Nederland kreiert. Um das Antragsprozedere für Interreg-Mittel
zugänglicher zu gestalten, haben die deutsch-niederländischen Euregios in
Abstimmung miteinander und mit den Interreg-Programmpartnern den sogenannten
„Kleinprojektefonds“ (KPF) entwickelt. Dieser wurde speziell für Initiativen
bis max. 25.000 € Förderung konstruiert. Für kleinere Aktivitäten mit einer
kurzen Laufzeit, die für eine Pauschale in Höhe von 750 € in Betracht kommen,
gibt es ein vereinfachtes Verfahren.
Der Kleinprojektefonds unterstützt Projekte die den Fokus auf folgende
Themenbereiche gelegt haben:
Bildung (z.B. Schulaustausche, Zusammenarbeit Schulen/Hochschulen,
Austausche Lehrkräfte/Professoren, Sprachförderung, Praktika)
Governance (Förderung der Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen
und Behörden)
Gesundheit (Austausch und Vernetzung z.B. von Gesundheitsdiensten,
Prävention, Pflege – aber auch Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung)
People-to-People (Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen.
Daraus ergeben sich umfangreiche Projektmöglichkeiten, z.B. in den Bereichen
Kultur, Sport, Geschichte und Tourismus)
Möchten Sie auch grenzüberschreitend zusammenarbeiten? Dann stellen Sie gerne
einen Antrag.
Wer kann einen Antrag stellen?
Projektanträge können ab Anfang 2023 jederzeit von Gemeinden,
Gemeindeverbänden, Vereinen, Unternehmen und sonstigen juristischen Personen
des öffentlichen und privaten Rechts und natürlichen Personen, die für die
Veranlassung oder sowohl für die Veranlassung als auch die Durchführung eines
Vorhabens zuständig sind, gestellt werden. Gefördert werden ausschließlich
Projekte, bei denen deutsche und niederländische Partner miteinander
kooperieren.
Das ist neu:
Ein vereinfachtes Antragsverfahren ermöglicht die Beteiligung aller Vereine,
Organisationen und Gruppen. Ebenso wird das Abwicklungsverfahren einfacher, da
im Kleinprojektefonds mit Pauschalen gearbeitet wird. Somit entfällt die oft
aufwändige Nachweispflicht in Form von Rechnungen oder Kontoauszügen.
Veranstaltungen, die in der Regel nur einen Tag dauern, können künftig mit
einer Pauschale von 750 € unterstützt werden. Für andere Initiativen oder
Projekte im KPF ist weiterhin eine Förderung mit maximal 25.000 € möglich.
Wie
stelle ich einen Antrag?
Zunächst sollten Sie in Erfahrung bringen,
welche Projektart für Sie in Frage kommt. Gewählt werden kann zwischen
Mini-Projekten (pauschalierte Förderung von 750 €) und kleinen Projekten (max.
Förderung von 25.000 €). Die Antragstellung wir über das elektronische Portal kpf.deutschland-nederland.eu durchgeführt.
Sie möchten mehr wissen oder
benötigen Unterstützung?
Sie können jederzeit gerne einen Termin vereinbaren. Die MitarbeiterInnen der
Projektbüros besprechen gerne mit Ihnen die diversen Fördermöglichkeiten und
helfen darüber hinaus bei der Ausarbeitung Ihres Vorhabens und bei der Suche
nach geeigneten Partnern.