Krisen oder Katastrophen machen nicht an der Landesgrenze halt, und Zwischenfälle in einem Land können (erhebliche) Auswirkungen auf das Nachbarland haben.
Ihre Bekämpfung ist in beiden Ländern unterschiedlich organisiert, sowohl was die Gesetzgebung und die Aufgaben als auch was die Strukturen betrifft. Die Unkenntnis verschiedener Strukturen stellt ein Hindernis in der Bekämpfung dar. Abgeschlossene (inter-)nationale Verträge und (eu-)regionale Kooperationsabkommen helfen, diese Hindernisse zu überwinden. Sie sind jedoch noch keine Garantie für eine wirksame gemeinsame Umsetzung. Leitstellen, Rettungsdienste und Krisenmanagementteams müssen sich gegenseitig kennen lernen und die Strukturen und Vorgehensweisen des anderen Landes verstehen.
Daher erstellen die Projektpartner eine gemeinsame Risikoanalyse, tauschen Planungs- und Vorgehensweisen aus, entwickeln Instrumente für den Informationsaustausch und üben gemeinsam verschiedene Szenarien. Ein von allen Beteiligten getragenes Unterstützungszentrum spielt eine treibende und lenkende Funktion und sichert die (Kontinuität der) grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, auch nach der Projektlaufzeit. Ein Vorschlag, wie die Zusammenarbeit auch danach fortgesetzt werden kann, wird sechs Monate vor Projektende vorliegen.