Änderungen Förderbestimmungen ab 1. Juli 2026

1. Juli 2026

Der Begleitausschuss Interreg Deutschland-Nederland hat am 12. Juni 2026 eine Reihe wichtiger Änderungen der Förderbestimmungen festgestellt, um diese für Förderempfänger zu vereinfachen und zu verdeutlichen sowie den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Anpassungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft und sind für die Durchführung laufender Interreg-Projekte relevant. 

Was ändert sich? 

Maximale Anzahl abrechenbarer Stunden (Artikel 4.4.3) 

Artikel 4.4.3 wurde präzisiert. Für eine Person, für die Arbeitsstunden abgerechnet werden, gilt ein Maximum von 1.720 Stunden pro Jahr bei einer Anstellung von 1 FTE oder das proportionale Äquivalent davon bei einer geringeren Anstellung (z. B. 860 Stunden bei 0,5 FTE). 

Diese Obergrenze gilt unabhängig von der Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse, Aufträge oder Verträge sowie unabhängig davon, ob diese bei verschiedenen Arbeitgebern oder im Rahmen verschiedener Projekte bestehen, die aus EU- und/oder öffentlichen Mitteln finanziert werden. 

Vergabeverfahren (Artikel A.3.1) 

Der Schwellenwert für öffentliche Ausschreibungen wurde angepasst.  

Bis zum 1. Juli 2026 bestand die Verpflichtung, für Aufträge mit einem Wert von mehr als 25.000 € bis einschließlich 50.000 € (ohne MwSt.) mindestens drei Angebote einzuholen. 

Ab dem 1. Juli 2026 wird diese Obergrenze auf 100.000 € (ohne MwSt.) angehoben, sodass die Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung künftig erst für Aufträge mit einem Wert von mehr als 100.000 € (ohne MwSt.) gilt. 

Zeiterfassung (Artikel A.6.3.1.1) 

Die Verpflichtung zur Erfassung von „sonstigen Arbeitsstunden“ entfällt ab dem 1. Juli 2026. Interreg-Stunden und sonstige durch EU- und/oder öffentliche Mittel geförderte Arbeitsstunden müssen weiterhin wie bisher erfasst werden. 

Ab wann gelten diese Änderungen? 

Diese Änderungen gelten für Ausschreibungen, die ab dem 1. Juli 2026 beginnen, sowie für Stunden, die ab dem 1. Juli 2026 geleistet werden. 

Für Ausschreibungen, die vor dem 1. Juli 2026 begonnen haben, und für Stunden, die vor dem 1. Juli 2026 geleistet wurden, gelten die Förderrichtlinien in der Fassung vom 01.07.2023 unvermindert weiter. 

Die neuen Förderbestimmungen finden Sie unter Downloads.

Häufig gestellte Fragen 

Gibt es nun auch sofort ein neues Stundenformular? 
Nein. Bei der Zeiterfassung ab dem 1. Juli 2026 kann die Zeile „Sonstige Tätigkeiten“ leer gelassen werden. Sollten in dieser Zeile dennoch Stunden eingetragen werden, werden diese bei Kontrollen nicht berücksichtigt. 

Werden die Informationsblätter auf der Website ebenfalls angepasst? 
Ja, die überarbeiteten Informationsblätter sind ab dem 1. Juli 2026 unter Downloads auf der Website verfügbar. 

An wen kann ich mich bei Fragen zu diesen Änderungen wenden? 
Ihr Ansprechpartner beim Programmmanagement hilft Ihnen gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie hier

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